In seltenen Fällen, in denen dringendes Handeln erforderlich ist und das DOJ nicht verfügbar ist, kann das FIB Beschlüsse erlassen. Dies erfolgt jedoch immer im Einklang mit den geltenden Gesetzen und der Verfassung, um die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu wahren. Die Möglichkeit, Beschlüsse zu erlassen, ermöglicht es dem FIB, in Notfallsituationen rasch und effizient zu handeln und dabei die gebotene Sorgfalt und Rechtsstaatlichkeit zu wahren.