Das FIB ermittelt gegen die Verstöße im StGB, die ebenfalls mit Waffen zu tun haben (§32 StGB bis §35 StGB). Darunter zählen die Herstellung, der Handel, sowie die Nutzung von illegalen Waffen. Ebenfalls werden in Zusammenarbeit mit den anderen Behörden Razzien in bekannten Waffen-Hotspots, bzw. Orte, welche bekannt sind für den Handel, sowie die Herstellung von Waffen, gemacht.